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Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland

机译:在国外实现税务目的

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摘要

Grds. können steuerbegünstigte Zwecke auch im Ausland verwirklicht werden. Eine Förderung der Allgemeinheit i.S.d. § 52 AO setzt nicht voraus, dass die Fördermaßnahmen Bewohnern oder Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland zugutekommen. Erforderlich ist nur, dass natürliche Personen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland gefördert werden oder dass die Tätigkeit neben der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke auch zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beitragen kann (sog. Inlandsbezug; vgl. AEAO zu § 51 Abs. 2, Rn. 7). Bei inländischen Körperschaften ist zu unterstellen, dass dieser Inlandsbezug gegeben ist.
机译:GRD。可以实现国外的税务特权目的。 促进公众I.S.S.§52AO并不要求支持措施福利居民或德国联邦共和国国民。 只有必要的是,自然人在德国的席位或普通住所资助或除了实施税务特权目的,还可以为德意志联邦共和国(所谓的国内参考)提供捐款;将AEAO视为§51ABS。2,RN,7)。 对于家庭机构,应假设给出了这种国内相关性。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2021年第39期|2256-2257|共2页
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