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Gewinnmäntel: BFH sieht keinen Gestaltungsmissbrauch

机译:POOFTERS:BFH没有看到设计滥用

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摘要

Das am 04.06.2021 veröffentlichte Urteil (Az. IR 2/18) ist in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: Generell geht es um die Frage, ob die Anwendung des § 42 AO in der seit dem JStG 2008 geltenden Fassung durch einzelsteuergesetzliche Umgehungsverhinderungsvorschriften gesperrt ist und - wenn keine Sperrwirkung besteht - anhand welcher Maßstäbe der Missbrauchsbegriff dann auszulegen ist. Im Besonderen geht es um die Würdigung des Handels eines Gewinnmantels. Dahinter verbirgt sich eine in der Vergangenheit durchaus übliche Gestaltung, welcher der Gesetzgeber (erst) mit Einführung des § 2 Abs. 4 Satz 3 ff. UmwStG 2013 einen Riegel vorgeschoben hat.
机译:判决在04.06.2021(AZ。IR 2/18)上发表了两种方式:一般来说,由于自税自税自税自税收以来,§42互联版本是§42Ao的应用预防预防规定和 - 如果没有阻止效应 - 基于哪些标准要解释滥用概念。 更特别地,它是关于盈利鞘的贸易的欣赏。 在它背后隐藏了过去的设计,其中一项立法者(第一)介绍了§2段第2段。4句子3 FF。UMWSTG 2013年推进领带。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2021年第28期|M9-M9|共1页
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  • 正文语种 ger
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