Der IASB hat den Standardentwurf ED/2021/4 Lack of Exchangeability veröffentlicht. Es geht um die begrenzten Änderungen an IAS 21 in Bezug auf mangelnde Umtauschbarkeit. Die vorgeschlagenen Leitlinien spezifizieren, wann eine Währung umtauschbar ist und wie der Wechselkurs zu bestimmen ist, wenn die Währung es nicht ist. Die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen sollen Unternehmen dabei helfen, festzustellen, ob eine Währung in eine andere Währung umgetauscht werden kann, und welche Bilanzierung im Falle einer mangelnden Umtauschbarkeit anzuwenden ist.IAS 21 schreibt vor, welcher Wechselkurs ein Unternehmen verwendet, wenn es Fremdwährungstransaktionen oder die Vermögens- und Ertragslage eines ausländischen Geschäftsbetriebs in seinem Abschluss ausweist. Der Standard legt ferner fest, welcher Wechselkurs zu verwenden ist, wenn die Umtauschbarkeit einer Währung vorübergehend nicht gegeben ist. Es gibt jedoch keine Vorschriften für den Fall, dass es keinen beobachtbaren Wechselkurs gibt, den das Unternehmen verwenden kann - beispielsweise, wenn eine Währung nicht in eine Fremdwährung umgetauscht werden kann. Die vom Board vorgeschlagenen Änderungen an IAS 21 würden Unternehmen dabei helfen, zu erkennen, ob diese Situation auf sie zutrifft und welche Bilanzierung in diesem Fall anzuwenden ist.
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