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Gesetzgeber geht das Zusätzlichkeitserfordernis an

机译:立法者进入额外要求

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摘要

Der BFH hat in mehreren neuen Urteilen entschieden, dass Lohnteile, die wegen ihrer Verwendungszwecke begünstigt sind, auch dann „zusätzlich" zum regelbesteuerten Lohn gewährt werden, wenn ihnen ein entsprechender Barlohnverzicht vorausgegangen ist (Az. Ⅵ R 32/18, Ⅵ R 21/17, Ⅵ R 40/17). Hierzu ist ein Nichtanwendungserlass ergangen, dem eine Gesetzesänderung folgen soll. Es geht im Kern um das Tatbestandsmerkmal „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn", das bei einigen in § 3 EStG normierten Steuerbefreiungen zu beachten ist. Der ohnehin geschuldete Arbeitslohn kann nach Ansicht des Autors logischerweise nur der jetzt und nicht der irgendwann einmal geschuldete Arbeitslohn sein. Folgerichtig stelle der BFH zur Frage der Zusätzlichkeit darauf ab, ob der begünstigte Lohn zu dem regelbesteuerten Lohn hinzukommt, der zum Zeitpunkt der Zahlung (noch) geschuldet wird. Dazu können Lohnteile, auf die wirksam verzichtet worden ist, nicht gehören. Auch das BSG stimmt mit dem BFH darin überein, dass bei einer echten Lohnumwandlung nicht auf die Vertragslage vor, sondern die nach dem Lohnformenwechsel abzustellen ist (z.B.Az.B12R5/09).
机译:BFH已在几项新的判决中决定,因为他们的用途也将被授予的,如果前面是相应的现金薪资(AZ。ⅵr 32/18,ⅵ r 21/17,ⅵr 40/17)。为此,应遵循非评估声明,遵守法律的变革。它在事实节的核心“除了已经欠劳动力工资“,将在第3节中央控制豁免中观察到。无论如何,哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇哇因此,BFH关于有益于受益人薪酬是否加入到规则控制的工资上的交易问题,这是在付款时欠款(仍在)。不能有效地分配有效零件。 BSG还同意BFH,在真正的工资转换中不在合同情况下,但在工资形式的工资后抵消(例如,e.g.az.b12r5 / 09)。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2020年第39期|M9-M9|共1页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
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  • 入库时间 2022-08-18 22:14:47

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