Arbeitgeber, die Personalkosten senken aber Kündigungen vermeiden möchten, können dafür indivi-dualrechtliche, betriebsverfassungsrechtliche und tarifvertragliche Instrumente nutzen. Auf individualrechtlicher Ebene ist die Einführung von Kurzarbeit derzeit ein gebräuchliches Mittel, um Geld zu sparen. Der Effekt kann durch die Anrechnung gesetzlicher Aufstockungsleistungen noch verstärkt werden, da Arbeitnehmer eine individual- oder kollektivrechtlich vereinbarte Aufstockung regelmäßig nicht zusätzlich zu der gesetzlichen Aufstockung verlangen können. Ist vorgesehen, dass die Aufstockung des Kurzarbeitergelds bis zu einer gewissen Prozentzahl der Nettoentgeltdifferenz erfolgen soll, führt die gesetzliche Erhöhung des Kurzarbeitergelds zu einem reduzierten Zuschuss des Arbeitgebers.
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