Liebe Leserinnen und Leser, mittelständische Unternehmen werden oft als der Erfolgsfaktor der deutschen Wirtschaft genannt. Laut BMWi sind über 99% der Unternehmen in Deutschland Mittelständler. Sie erwirtschaften mehr als 50% der Wertschöpfung, stellen rd. 60% aller Arbeitsplätze und rd. 82% der betrieblichen Ausbildungsplätze bereit. Häufig sind diese Unternehmen als Personengesellschaften organisiert. Damit der deutsche Mittelstand angesichts der aktuellen Herausforderungen vital, innovativ und wettbewerbsfähig bleibt, sind neben der Digitalisierung auch (steuer-)rechtliche Reformaufgaben zu bewältigen. Ein erster Reformentwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts wurde Mitte April 2020 der Öffentlichkeit vorgestellt (vgl. dazu Bergmann, DB 2020 S. 994, Fleischer, DB 2020 S. 1107 sowie Noack, Handelsblatt Rechtsboard vom 04.05.2020).
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