Mit dem Modell der Kurzarbeit werden Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten unterstützt. In der aktuellen Corona-Krise hat die Bundesregierung am 25.03.2020 durch den Erlass der Kurzarbeitergeld-VO (KugV) die Voraussetzungen für den Bezug von KuG modifiziert. Zudem trat am 29.05.2020 das Gesetz zur Erhöhung des KuG in Kraft.
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