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Grundrechtecharta und Arbeitgeberpflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung

机译:基本权利宪章和工作时间记录的雇员

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摘要

Der EuGH hat im „CCOO"-Urteil vom 14.05.2019 (Rs. C-55/18) entschieden, die Mitgliedstaaten müssten ein System zur Arbeitszeiterfassung einrichten. Nun hat mit dem ArbG Emden (Urteil vom 20.02.2020 - 2 Ca 94/19) erstmals ein deutsches Gericht unter Verweis auf diese Judikatur einen Arbeitgeber zur Vergütungszahlung verurteilt. Begründung: Er habe Arbeitsstunden nicht rechtskonform aufgezeichnet. Das Urteil des ArbG Emden zwingt zunächst nochmals zu einem Blick in die EuGH-Entscheidung: Der Gerichtshof beruft sich auf Art. 3, 5,6 der EU-Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG). Dort werden die Mitgliedstaaten zwar nicht explizit zur Schaffung von Aufzeichnungssystemen angehalten; eine entsprechende Pflicht ergibt sich laut Urteil aber daraus, dass sie die zur Arbeitszeiteinhaltung „erforderlichen Maßnahmen" zu treffen haben. Der EuGH sichert diese Aussage durch einen Hinweis auf Art. 31 Abs. 2 Charta der Grundrechte der EU (GrCh) ab, wo eine „Begrenzung der Höchstarbeitszeit" vorgesehen ist.
机译:欧洲委员会已在“CCOO”判决中为14.05.2019(C-55/18卢比),成员国必须建立一个工作时间录音系统。现在与ARBG EMDEN(判决20.02.2020 - 2 CA 94/19)首次德国法院提到这一司法,将雇主送到薪酬支付。理由:他没有录制在法律上的工作时间。Arbg emden的判断力量攻击欧洲央章决定:法院依赖于欧盟工作时间指令的3,6.6(RL 2003/88 / EC)。虽然未明确鼓励成员国创造录音系统;但是,根据判决产生了相应的义务他们“工作时间所需的措施”以满足。欧洲委员会通过参考艺术确保该声明。31段。2欧盟(GRCH)基本权利的章程,其中提供了“最大启动时间的限制”。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2020年第20期|M18-M19|共2页
  • 作者

    Richard Giesen;

  • 作者单位

    Lehrstuhl für Sozialrecht Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht und Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) an der Ludwig-Maximilians-Universität München;

  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-18 22:14:42

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