Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) mit einer umfangreichen Untersuchung zur nichtfinanziellen Berichterstattung deutscher Unternehmen beauftragt. Die CSR-Studie soll einen soliden Beitrag zur Weiterentwicklung der CSR-Bericht-erstattung leisten. Die Beauftragung steht im Zusammenhang mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags. Dieser hatte sie anlässlich der Verabschiedung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) abgegeben. Danach wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Ausschuss bis zum 31.12.2021 Bericht über die Überprüfung der Richtlinie auf europäischer Ebene sowie über die mit der Umsetzung der Vorgaben gemachten Erfahrungen deutscher Unternehmen zu erstatten.
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