Die EU-Abschlussprüferverordnung hat zahlreiche Ausle-gungs- und Zweifelsfragen bei der Erbringung von Nicht-prüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer hervorgebracht. Das IDW-Positionspapier zu Nichtprüfungsleistun-gen des Abschlussprüfers greift diese Fragen auf und gibt Anwendungshinweise für Aufsichtsräte bzw. Prüfungsausschüsse und Abschlussprüfer. Nach der Veröffentlichung des IDW-Positionspapiers in der fünften Fassung (Stand: 21.10.2019) hat sich die APAS im Rahmen der Verlautbarung Nr. 8 vom 13.12.2019 ebenfalls zu den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO (sog. Blacklist) geäußert. Die IDW-Fachgremien haben die Verlautbarung der APAS vor dem Hintergrund der im Positionspapier geäußerten IDW-Auffassung erörtert und eine diesbezügliche Ergänzung des Positionspapiers vorgenommen.
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