Wann immer Anwendungsfragen beim IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) oder IASB eingereicht werden, werden diese zunächst erörtert, um festzustellen, ob Klarstellungsoder Änderungsbedarf besteht. Derartigen Bedarf haben der IASB bzw. das IFRS IC für vier Themen festgestellt, zu denen IFRS-Änderungen erarbeitet und nun mit ED/2019/2 vorgeschlagen wurden. Da diese alle den Charakter reiner Wortlautänderungen oder geringfügiger Korrekturen haben, wurden diese Teil des jüngsten Zyklus jährlicher gesammelter Änderungen bzw. Inhalt des Entwurfs für Annual Improve-ments to IFRSs 2018-2020.
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