Vermietet der Arbeitnehmer in seinem Wohnhaus gelegene Räumlichkeiten an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke, handelt es sich um eine gewerbliche Vermietung, bei der die Einkünfteerzielungsabsicht objektbezogen festzustellen ist (entgegen BMF-Schreiben vom 13.12.2005, BStBl. Ⅰ 2006 S. 4 = DB 2005 S. 2780).
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机译:工人租赁其雇主的运营目的,是商业租赁,其中收入证明的意图是与对象相关的(BMF信,BMF信,BSBLBLBLB。Ⅰ2006 p.4 = DB 2005 p。2780)。
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