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Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags trotz durchgeführter Investition wegen unterbliebener Hinzurechnung im Investitionsjahr
EStG § 7g Abs. 3 Ein Investitionsabzugsbetrag kann gem. § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG nachträglich im Jahr seines Abzugs rückgängig gemacht werden, wenn der Stpfl. im späteren Jahr der Investition zwar den (innerbilanziellen) Abzug von 40% der AK vornimmt, es aber unterlassen hat, den in einem Vorjahr abgezogenen Investitionsabzugsbetrag außerbilanziell hinzuzurechnen, und das FA auf dieser Grundlage den - nicht mehr änderbaren - Steuerbescheid für das Jahr der Investition erlassen hat.
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