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Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer - Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen

机译:减轻因电晕危机给工人带来的额外负担-赠款和支持免税

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摘要

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für Beihilfen und Unterstützungen während der Corona-Krise Folgendes: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 01.03. bis zum 31.12.2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 € nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Voraussetzung ist, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die in R 3.11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1-3 LStR genannten Voraussetzungen brauchen nicht vorzuliegen.
机译:与联邦州最高财政当局达成协议,以下规定适用于在电晕危机期间的赠款和支持:雇主可以从01.03起更换雇员。根据电晕危机,根据§3 No. 11 EStG,以赠款和实物形式的免税形式,补助和支持最高为1,500欧元,直至2020年12月31日。前提条件是,除了应得的工资外,还要支付这些工资。无需满足R 3.11第2款第2项1-3 LStR中指定的要求。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2020年第16期|814-814|共1页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 eng
  • 中图分类
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  • 入库时间 2022-08-18 05:26:10

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