Die Finanzverwaltung prüft die Fragen zur gewerbesteuer-lichen Hinzurechnung auf Grundlage des koordinierten Ländererlasses vom 02.07.2012 und der GewSt-Richtlinien vom 28.04.2010. Allerdings sind gerade in jüngster Zeit zahlrei-che Urteile zu den Hinzurechnungsvorschriften ergangen, die teilweise im Widerspruch zu der veröffentlichten Meinung der Finanzverwaltung stehen. Der Autor geht auf die wichtigsten Hinzurechnungsvorschriften ein - u.a. auf die folgenden.
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