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【24h】

Ein Paukenschlag für die Aufsichtsratsbesteuerung!

机译:监事会的税收大爆炸!

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摘要

Seit Einführung der Umsatzsteuer vor mehr als 100 Jahren galten Aufsichtsratsmitglieder unverrückbar als umsatzsteuerliche Unternehmer. Wurde auch nur punktuell versucht, an diesem Dogma zu rütteln, folgten stets eindeutige Bestätigungen der Unternehmereigenschaft (z.B. BFH vom 27.07.1972, BStBl. II 1972 S. 810 im Fall eines Arbeitnehmervertreters; OFD Frankfurt/M. vom 04.04.2014, DB0666510 zu konzerninternen Entsendungen). Einzig und allein im Fall der behördlichen oder ministeriellen Ausübung eines Aufsichtsratsmandats hat die Finanzverwaltung bislang eine Ausnahme von der Umsatzsteuer zugelassen. Nach der aktuellen Entscheidung des BFH (a.a.O.) verhält es sich genau umgekehrt - Aufsichtsratsmitglieder unterliegen im Grundsatz nicht mehr der Umsatzsteuer.
机译:自从100多年前实行营业税以来,监事会成员被视为营业税企业家。如果甚至为打破这种教条做出了一些尝试,那么总是很清楚地确认了企业地位(例如,从1972年7月27日开始的BFH,对于一名员工代表来说是1972年的BStBl.II,第810页;从2014年4月4日开始的OFD Frankfurt / M.,DB0666510组内发布)。只有在正式或部长级行使监事会职权的情况下,税务机关才可以豁免营业税。根据BFH(op。Cit。)当前的决定,情况完全相反-原则上,监事会成员不再受营业税的影响。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2020年第15期|M4-M5|共2页
  • 作者

    Markus Prinz; Thomas Küffner;

  • 作者单位

    Verfahren zur BFH-Rechtsprechungsänderung;

  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 eng
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