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Fehlerbegriff im Enforcementverfahren

机译:执行程序中的错误术语

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摘要

mit Beschluss vom 04.02.2019 hat das OLG Frankfurt/M. (WpÜG 3/16, WpÜG 4/16) sich umfassend zum Fehlerbegriff im Enforcementverfahren geäußert. Nach Auffassung des Gerichts ist anstelle eines subjektiven Fehlerbegriffs, nach dem der Bilanzierende in strittigen Bilanzierungsfragen die gewählte Bilanzierung nachvollziehbar begründen können und die gewählte Vorgehensweise allgemein anerkannt sein muss, ein objektiver Fehlerbegriff analog dem bilanzsteuerrecht-lichen Verständnis des BFH zugrunde zu legen. Lediglich in Ausnahmefällen unter Berücksichtigung von Wesentlichkeitsaspekten des Fehlers kann laut OLG Frankfurt/M. von dieser Grundannahme abgewichen werden. Die Feststellung, welche Bilanzierungsweise objektiv richtig ist, soll nach dem OLG-Beschluss der BaFin obliegen, der durch diese Auslegungskompetenz faktisch das Recht zur Normensetzung zugesprochen wird.
机译:根据04.02.2019 OLG Frankfurt / M. (WpÜG3/16,WpÜG4/16)对执行程序中的术语错误一词进行了全面评论。法院认为,与其说是错误的主观定义,不如根据该定义,平衡方可以在有争议的会计问题中合理地证明所选会计的正当性,并且必须普遍承认所选的程序,而必须使用类似于BFH对会计税法的理解的客观错误术语。只有在特殊情况下,考虑到错误的重要性,OLG Frankfurt / M才可以。偏离这个基本假设。根据OLF的决定,BaFin负责确定哪种会计方法在客观上是正确的,并且这种解释能力使它有权制定标准。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2019年第42期|M1-M1|共1页
  • 作者

    Sebastian Boochs;

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 eng
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-18 04:41:13

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