首页> 外文期刊>Der Betrieb >Beteiligung der Schwerbehinderten-vertretung bei Kündigungen
【24h】

Beteiligung der Schwerbehinderten-vertretung bei Kündigungen

机译:严重残疾人士代表参与解雇

获取原文
获取原文并翻译 | 示例
       

摘要

Laut § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX ist eine Kündigung unwirksam, wenn die Schwerbehindertenvertretung nicht nach § 178 Abs. 1 Satz 1 SGB IX beteiligt worden ist. Aus Unternehmenssicht wirft das viele Fragen auf. Was ist zu tun, wenn unklar ist, ob ein Arbeitnehmer schwerbehindert/ gleichgestellt ist? Wann genau ist die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen? Und lässt sich die Anhörung nachholen, wenn sie nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde? Grundsätzlich gilt: Die Pflicht zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung besteht nur, wenn der betroffene Arbeitnehmer schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist. Auf die Kenntnis des Betroffenen oder des Arbeitgebers kommt es nicht an. Will ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter mit unklarem Schwerbehindertenstatus in der Wartezeit kündigen, gibt es daher drei Möglichkeiten, um Rechtssicherheit zu schaffen:
机译:根据第178(2)条第3 SGB IX条的规定,如果未按照第178(1)条第1 SGB IX条的规定参与严重残疾人代表,则终止合同无效。从公司的角度来看,这引发了许多问题。如果不清楚员工是否严重残疾/是否平等,该怎么办?残疾人代表机构什么时候应该参与?如果听证没有进行或没有正确进行,可以重新安排听证会吗?基本上适用于以下情况:严重残疾人代表的参与仅在相关雇员患有严重残疾人或等同于严重残疾人时才存在。有关人员或雇主的知识并不重要。如果雇主希望在等待期间解雇处于严重残疾状态不明的雇员,则可以通过三种方法来建立法律保障:

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2019年第19期|M14-M14|共1页
  • 作者

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-18 04:17:29

相似文献

  • 外文文献
  • 中文文献
  • 专利
获取原文

客服邮箱:kefu@zhangqiaokeyan.com

京公网安备:11010802029741号 ICP备案号:京ICP备15016152号-6 六维联合信息科技 (北京) 有限公司©版权所有
  • 客服微信

  • 服务号