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Europarechtswidrigkeit des § 1 AStG - Das neue BMF-Schreiben vom 06.12.2018

机译:欧洲法律违反AstG§1-BMF新信件日期为06.12.2018

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摘要

Nach dem BMF-Schreiben vom 06.12.2018 kann eine Einkünftekorrektur aufgrund fremdunüblicher Verrechnungspreise gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 AStG unterbleiben, soweit der Stpfl. sachbezogene, wirtschaftliche Gründe nachweist, die eine vom Fremdvergleichsgrundsatz abweichende Vereinbarung erfordern. Insoweit sieht die Finanzverwaltung - und das ist völlig neu -einen „Escape" von der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes vor. Dieser soll indessen nur gelten, wenn dadurch die ansonsten bedrohte wirtschaftliche Existenz der Unternehmensgruppe oder der nahestehenden Person gesichert wird (sanierungsbedingte Maßnahme). Nachfolgend wird das Schreiben dargestellt und einer kritischen Würdigung unterzogen.
机译:根据BMF在2018年12月6日的信中,由于非标准转让价格导致的收入更正根据ASTG第1条第(1)款第1句,就税收而言事实证明,出于经济原因,需要达成与独立交易原则不同的协议。在这方面,财务管理部门(这是全新的)可以避免采用“公平交易”原则,但是只有在确保公司集团或关联方的经济生存受到威胁(补救措施)的情况下,才应适用这封信被提出并受到了严格的评估。

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