Ein aktuelles BMF-Schreiben befasst sich mit der Anwendung der Heubeck-Richttafeln 2018 G. Das Thema betrifft alle Unternehmen, die in ihren Bilanzen Pensionsrückstellungen bilden, sowie Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Am 22.10.2018 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) das BMF-Schreiben zum Übergang auf die neuen Richttafeln 2018 G der HEUBECK AG veröffentlicht. Die Richttafeln 2018 G sollen die bislang von vielen Bilanzierenden bzw. deren Aktuaren der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen (und vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen) zugrunde gelegten Richttafeln 2005 G ablösen.
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