Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der EU hat die Grundregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten neu aufgestellt. Für den Bereich elektronischer Kommunikation sind die Diskussionen der EU über ähnliche neue Grundregeln (E-Privacy-Verordnung, eP-VO) weit fortgeschritten. Bis zu deren in Kraft treten herrscht aber Unklarheit über die anzuwendenden Regeln. Gleichzeitig sind Verstöße mit Bußgeld oder Strafen bedroht. Dazu unser IT-Spezial-Expertengespräch mit Nikolaus Bertermann und Martin Schweinoch, beide Fachanwälte für IT-Recht bei der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte.
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