Nahezu alle Maschinen verfügen über einen Betriebsartenwahlschalter - meist in Form eines Schlüsselschalters. Künftig wird jedoch vermehrt eine sicherheitstechnische Bewertung der Betriebsartenwahl gefordert werden, da beim Umschalten von einer Betriebsart in eine andere verschiedene sicherheitstechnische Einrichtungen - dazu zählen unter anderem Schutztüren, Zustimmschalter, reduzierte Geschwindigkeiten oder die Abschaltung einzelner Maschinenfunk-tionen - an der Maschine zu- und abgeschaltet werden. Einige Normen, beispielsweise für Dreh- und Schleifmaschinen, verlangen diese Bewertung bereits heute.
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