Wer öffentliche Hotspots anbieten will, ist verpflichtet, ein System zur Verkehrsdatenspeicherung (VDS, früher auch als Vorratsdatenspeicherung, Vorsorgespeicherung o.ä. bezeichnet) einzusetzen. Dazu muss er sich an die hohen Sicherheitsstandards der Bundesnetzagentur (BNetzA) an die dem VDS-System zugrundeliegenden IT-Systeme und an die Betriebsabläufe zu seinem Betrieb halten. Nachfolgend werden die dazu vorgeschlagenen IT-Security-Maßnahmen aus dem Katalog in seiner der Europäischen Kommission am 18. Juli 2016 zur Notifizierung eingereichten Fassung behandelt. Anschließend dürfte die notifizierte Version auf der Webseite der BNetzA (oder des BSI) veröffentlicht werden.
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