Am 6. Juni 2008 wurde das Gesetz zur Öffnung des Messwesens für Strom und Gas durch den Bundestag verabschiedet. Gegenüber der Beschlussfassung des Bundeskabinetts vom Dezember 2007 wurden durch den Bundestag ergänzend Regelungen zum Smart Metering sowie zur Energieabrechnung getroffen. Die Regelungen sehen ab 2010 beim Einbau von Messeinrichtungen in Gebäuden, die neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossen werden oder die einer größeren Renovierung gemäß der Energieeffizienz-Richtlinie (2002/ 91/EG) unterzogen werden sowie beim Ersatz bestehen-der Messeinrichtungen vor, dass Messstellenbetreiber Messeinrichtungen anzubieten haben, die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Netznutzungszeit widerspiegeln. Lieferanten werden verpflichtet, den Energieverbrauch nach ihrer Wahl monatlich oder in anderen Zeitabschnitten (max. ca. 12 Monate) abzurechnen. Sofern der Letztverbraucher dies wünscht, ist der Lieferant verpflichtet, eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung zu vereinbaren.
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