Ob im öffentlichen Raum oder auf privatem Gelände - Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge müssen beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Dazu sind alle Betreiber von Ladeeinrichtungen seit der Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung im März 2019 verpflichtet. Zur Umsetzung dieser Vorgabe hat VDE|FNN die VDE-Anwen-dungsregel »Technische Anschlussregeln Niederspannung« (TAR Niederspannung), die den Anschluss und Betrieb von Bezugsanlagen am Niederspannungsnetz regelt, aktualisiert. Neu sind konkrete Regelungen für den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge. Dazu stellt VDE|FNN auch ein Formular für die Anmeldung von Ladeeinrichtungen bereit. Die Anmeldung erfolgt vor der Errichtung durch den beauftragten Elektroinstallateur.
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