Vogelmonitoring und ADEBAR Am 1. Januar 2008 trat die Verwaltungsvereinbarung Vogelmonitoring in Kraft, mit der sich Bund und Länder verpflichteten, das Vogelmonitoring durch konstruktive Zusammenarbeit ideell wie finanziell zu unterstützen. Mit der Durchführung der koordinierenden Tätigkeiten wurde der DDA beauftragt. Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und dem DDA wird vom BfN geregelt. An den drei Basisprogrammen des Vogelmonitorings in Deutschland, dem Monitoring häufiger Brutvögel, dem Monitoring seltener Brutvögel und dem Monitoring rastender Wasservögel beteiligen sich aktuell rund 5 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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