Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat grünes Licht für den Bau des letzten Teilstücks der Autobahn A49 zwischen Stadtallendorf und dem Anschluss an die A5 gegeben und damit die Klage zweier Naturschutzvereine gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen. Das öffentliche Interesse am Ausbau der A49 überwiege das Interesse am ungeschmälerten Erhalt des FFH-Ge-biets (BVerwG, Urteil vom 23.4.2014, Az.: 9A25.12). Mit dem Gesamtprojekt soll eine Au-tobahnverbindung zwischen dem schon fertig gestellten Teilstück der A49 südlich von Kassel und der A5 geschaffen werden. Im planfestgestellten Abschnitt verläuft die Trasse durch den westlichen Teil des FFH-Gebiets „Herrenwald östlich Stadtallendorf" und schließt südlich mittels eines Autobahndreiecks in Gemünden/Felda an die A5 an.
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