Ende Juni hat die Europäische Kommission im Alleingang das Pestizid Glyphosat für weitere 18 Monate zugelassen, nachdem die Mitgliedstaaten sich nicht auf die Weiterzulassung oder ein Verbot hatten einigen können. In den 18 Monaten soll die Europäische Chemikalienagentur (ECHA, European Chemicals Agency) eine neue Bewertung des Totalherbizids erstellen. Bis dahin gelten die alten Anwendungsbestimmungen. Die Diskussion um Glyphosat zeigt die Schwierigkeiten eines landwirtschaftlichen Systems, das Höchsterträge nur mit dem oft nur prophylaktischen Einsatz von Pestiziden erreicht und das von dem rechtlich nach der EG-Richtlinie 2009/128 und dem Pflanzenschutzgesetz einzuhaltenden Integrierten Pflanzenschutz mit dem Gebot, vorrangig nicht chemische Pflanzenschutzmaßnahmen einzusetzen, weit entfernt ist. Die Komplexität und Perfidität der industriellen Landwirtschaft zeigen sich auch darin, dass bei einem Verbot von Glyphosat die Landwirte sehr wahrscheinlich auf andere Pestizide ausweichen, die möglicherweise noch riskanter bzw. deren Auswirkungen lediglich weniger bekannt und erforscht sind. Die Reduzierung des Pestizideinsatzes insgesamt muss daher prioritäres Ziel des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sein. Hier bedarf es neben konkreter ordnungsrechtlicher Anforderungen (z. B. rechtlich bindende Schadschwellen) auch einer Verteuerung der Pestizide, die in den letzten 10 Jahren immer günstiger wurden, während gleichzeitig die Preise für Feldfrüchte stark anstiegen. Wie eine Verteuerung durch Steuern und Abgaben möglich ist, zeigen seit längerem Dänemark und Schweden und seit 2006 auch Frankreich. Die seit Juli 2013 novellierte Steuer in Dänemark hat nach den Zahlen von Eurostat den dortigen Pestizidabsatz bis 2014 halbiert (s.Abb.). Auch für Deutschland empfehlen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Institutionen die Einführung einer risikobasierten Abgabe. Sie ist der Ausweg aus dem Glyphosat-Dilemma.
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