In Zweckbauten dient die Standardbeleuchtung häufig auch als Notbeleuchtung - Änderungen bei der Gebäudenutzung sind dann einfacher. Werden zum Beispiel in einer Produktionshalle die Maschinen anders aufgestellt, ändern sich meist auch die Fluchtwege. Bei einem Stromausfall müssen dann andere Leuchten als Not- beleuchtung zum Einsatz kommen. Das Konzept, Standardleuchten auch für die Notbeleuchtung zu nutzen, bietet gerade bei Neubauten die Chance, alle Leuchten unabhängig von der Nutzung des Gebäudes zu verdrahten. Die für die Sicherheit verantwortlichen Techniker entscheiden dann bei der Abnahme, welche Leuchten auch als Notbeleuchtung dienen.
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