Verfassungswidrige und EU-gemeinschaftswidrige Rechtsschutzverkürzung für Unternehmen i.S. Prozesskostenhilfeverfahren - BCH-Urteil v. 09.08.2012 - Ⅶ ZR 30/12
Es kommt immer wieder vor, dass Unternehmen Opfer von gegen das Wahrheits- und Vollständigkeitsgebot des § 138 Abs. 1 ZPO verstoßendem Prozessvortrag der Gegenseite werden. Klagen solchermaßen betroffene Unternehmen ihre dadurch entstandenen Vermögensschäden per Schadensersatzklagen ein und sind dabei auf Prozesskostenhilfe angewiesen, erfahren sie gravierende Rechtsschutzverkürzungen, die mit deutschem Verfassungsrecht und EU-Gemeinschaftsrecht nicht in Einklang stehen. Hiervon und wie man als betroffenes Unternehmen damit umgehen kann, soll nachfolgend die Rede sein.
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