Im Jahr 2005 hat die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt ZKR beschlossen, Kriterien für den Transport wassergefährdender Stoffe mit Tankschiffen zu erarbeiten. Dies hat eine zukünftige Beförderung erwähnter Stoffe mit Doppelhüllenschiffen zur Folge. Die Gewerbeorganisationen wurden in diesem Zusammenhang um Vorschläge hinsichtlich einer zukünftigen gesetzlichen Verankerung dafür zu unterbreiten.
展开▼