Die Klägerinnen fordern von den beklagten Versicherern aus einer unter anderem für die Gütermotorschiffe (GMS) »Express 2« und »Express 6« sowie die Schubleichter (SL) »Express 21« und »Express 61« abgeschlossenen Kaskoversicherung Entschädigung für den Nutzungsausfall der beiden Schubleichter.
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