Alle zwei Jahre - und zwar stets zu Beginn der ungeraden Jahren - treten zeitgleich Aktualisierungen der Gefahrgutregelwerke für die Landverkehrsträger Eisenbahn (RID), Straße (ADR) und eben auch die Binnenschifffahrt (ADN) in Kraft. Die Änderungen des ADN (Accord europeen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation Interieure), die ab 1. Januar 2013 gelten, umfassen dieses Mal insgesamt 71 DIN A4-Seiten.
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