Die EU-Kommission hat deutsche Coro-na-Hilfen für Unternehmen des Schienengüter- und Schienenpersonenverkehrs genehmigt. Damit ist eine verstärkte Förderung der Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene möglich.Die wird iin Form einer Senkung der Entgelte gewährt, die Eisenbahnunternehmen sowohl im Schienengüterverkehr als auch im Schienenper-sonenfernverkehr für den Zugang zur Schieneninfrastruktur (Trassengebühr) entrichten.Im Personenfernverkehr entfallen rund 98% der für die Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2022 anfallenden Infrastrukturentgelte im Wert von 2,1 Mrd. €. Dazu wird eine bestehende Beihilferegelung aus dem Jahr 2018 zur Unterstützung von Schienengüterverkehrsunternehmen in Deutschland geändert. Mit geschätzt 410 Mio. € werden rund 98% der bereits gezahlten Infrastrukturentgelte erstattet.
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