Die Frage der Haftung für Schimmelschäden muss einer differenzierten Betrachtungsweise - nämlich aus dem Blickwinkel des Planers, des ausführenden Unternehmens als auch des Nutzers - vorgenommen werden. Ich möchte anhand einiger typischer Fälle und Urteile versuchen, die jeweilige Haftungssituation darzustellen.
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