Seit nahezu 15 Jahren finden in der justi-ziellen und polizeilichen Praxis die strafrechtlichen Vorschriften der Verm?gensabsch?pfung (§§ 73 bis 76a StGB) sowie die vorl?ufigen Sicherungsma?nahmen (§§ 111b bis 111o StPO) Anwendung. Das geltende Recht bietet praktikable und durchgreifende Mittel zur Verm?gensabsch?pfung, mit denen u.a. der Organisierten Kriminalit?t, der Wirtschafts- und Korruptionskriminalit?t sowie der Umweltkriminalit?t die finanzielle Basis entzogen werden kann.
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