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Neues Deponierecht Muss Illegale Ablagerung Von Abfällen Konsequent Unterbinden - Bde Fordert Wasserdichte Rechtsgrundlagen Und Abschaffung Von Ausnahmeregelungen
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e. V. kritisiert die von der Bundesregierung geplante Veränderung des Deponierechts, die Mitte Juli 2009 in Kraft treten soll. Aus Sicht des Verbandes enthalten die bislang vorgesehenen Neuregelungen nach wie vor Schlupflöcher, die eine unsachgemäße Ablagerung von Abfällen ermöglichen. „Die noch vorhandenen Regelungslücken müssen umgehend geschlossen werden", fordert BDE-Hauptgeschäftsführer Matthias Raith. „Wir brauchen bundeseinheitliche und wasserdichte Rechtsgrundlagen. Sie müssen sicherstellen, dass beispielsweise die Ablagerung von Abfällen in nicht als Deponien zugelassenen Tongruben künftig nirgendwo in Deutschland mehr erlaubt und ohne Ahndung möglich ist." In diesem Zusammenhang erwartet der BDE, dass eine zu novellierende Bundesbo-denschutzverordnung verfolgungstaugliche und gerichtsfeste Rechtsgrundlagen schafft. In dieser Verordnung muss - wie in § 12 a des Entwurfes vorgesehen - definiert sein, dass in Zukunft ausschließlich mineralische Abfälle mit festgelegten Grenzwerten außerhalb von Deponien abgelagert werden dürfen. Nur mit dieser Vereinheitlichung, die gleiche Anforderungen an Deponien und die Verwertung von Materialien außerhalb der Deponien stellt, kann der umweltpolitische Grundsatz, lediglich vorbehandelte, biologisch inaktive Abfälle abzulagern, weiterentwickelt und fortgeführt werden.
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