Am 1. August ist die neue Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (novellierte Gewerbeabfallverordnung) in Kraft getreten. Mit ihr soll die fünfstufige europäische Abfallhierarchie auch bei Gewerbeabfällen umgesetzt werden. Ob es darüber hinaus noch ein Motiv für die Novelle gegeben hat, darf getrost bezweifelt werden: Im Vollzug hat die alte Verordnung kaum jemanden interessiert, die gelegentlich aufflackernden Streitigkeiten über die kommunale Pflichttonne hatten nur noch regionalen Unterhaltungswert und der Vorrang der Getrenntsammlung ist schon aus wirtschaftlichen Gründen längst Realität: Mehr als 80 Prozent der Gewerbeabfälle werden seit geraumer Zeit getrennt gesammelt. Die Gemische machen nur noch wenige Millionen Tonnen aus.
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