Ein Grundsatzurteil von weitreichender praktischer Bedeutung für die Mineralölwirtschaft hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 1. Oktober 2008 verkündet. In dem Revisionsverfahren -XII ZR 51/07- entschied der BGH über drei bislang höchst umstrittene Rechtsfragen zum zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch des Grundstückseigentümers gegen den Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung: Erstens die Frage der Anwendbarkeit der kurzen mietrechtlichen Verjährung auf den bodenschutz-rechtlichen Ausgleichsanspruch (im Folgenden Ziff. 2.), zweitens die Frage, wann ein Mietvertrag eine den gesetzlichen Ausgleichsanspruch ausschließende Vereinbarung darstellt (im Folgenden Ziff. 3.) und drittens die Frage, ob der Ausgleichsanspruch eine behördliche Inanspruchnahme des Anspruchstellers durch Sanierungsanordnung voraussetzt (im Folgenden Ziff. 4).
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