Mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 136/2020 vom 11.08.2020 wird ab dem 01.01.2021 die Neufassung der "Richtlinie für die Prüfung von Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräten" durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bekannt gegeben. Gleichzeitig wurde die bisherige Richüinie für die Prüfung von Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräten (Verkehrsblatt 1981 - Seite 392) aus dem Jahr 1981 aufgehoben. Über die neu gefasste "SEP-Prüfrichüinie" werden ab dem 01.01.2021 die Anforderungen für die Baumusterfreigabe • von Scheinwerfer-Eihstell-Prüfgeräten (SEP) und deren Kalibrierfähigkeit, die technischen Anforderungen an die Prüfeinrichtung inklusive des anzuwendenden Prüfverfahrens sowie die Übermittlung der Baumusterfreigaben an die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geführte Datenbank neu geregelt.
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