Unfallgeschädigte müssen ein günstigeres Mietwagenangebot annehmen, wenn sie der Versicherer darauf hinweist. Das folgt aus der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB. Dies gilt auch, wenn es sich bei diesem Angebot um einen Sondertarif handelt, der nur Mithilfe des Versicherers zustande kommt und den es ohne Unfall für den Geschädigten nicht geben würde. Zu dieser Entscheidung kam der Bundesgerichtshof (Az.: VI ZR 141/18).
展开▼
机译:如果保险公司指出,事故伤害必须接受更便宜的汽车租赁报价。这取决于根据§254(2)句子1 BGB损害的义务。这也适用,如果此优惠是与保险公司仅出现的特殊税率,那么没有受害者的意外就不会存在。联邦司法法院(AZ.: VI ZR 141/18)来到了这一决定。
展开▼