Schaltet ein Unternehmen Werbung, muss es grundsätzlich seine Rechtsform im Rahmen der Identitätsangabe machen. Der Rechtsformzusatz als Bestandteil der Firma und des Namens gilt als wesentliche Information bei der Voraussetzung, dass „Anschrift und Identität des Gewerbetreibenden wie sein Handelsname" anzugeben sind.
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