Die Übergangsfrist zur Kennzeichnung von Neuwagen läuft Ende November aus: Ab Anfang Dezember müssen alle Händler laut novellierter Pkw-Energieverbrauchskennzeich-nungsverordnung (Pkw-En-VKV) die Fahrzeuge mit einen „Hinweis auf Kraftstoffverbrauch, CO_-Emissionen und Stromverbrauch" (Pkw-Label) kennzeichnen.
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