Um sich „Fachbetrieb für historische Fahrzeuge" nennen zu dürfen, bedarf es mehr als nur Spaß am Restaurieren alter Automobile. Die Auflagen für das Zu satzschild, das die Innungen seit 2009 vergeben, erfordert u. a. den Nachweis über betriebliche Ausstattung und Kom petenz, aussagefähige Angebots- und Auftragsunterlagen sowie ein Dokumen tations- und Kalkulationsschema für Restaurierungsarbeiten.
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