Die Definition der Berufskrankheit steckt schon im Begriff. Laut BGHM „... sind das Krankheiten, die sich ein Beschäftigter durch die berufliche Arbeit zuzieht und die entweder in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt oder die nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch den Beruf verursacht sind". Die Liste der Berufskrankheiten wird von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen.
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