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In der Rechtsprechung

机译:防万一

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摘要

Beim Verkauf eines total beschädigten Fahrzeugs gilt grundsätzlich der durch einen vom Geschädigten beauftragten Sachverständigen am „allgemeinen regionalen Markt" ermittelte Restwert. Der Geschädigte darf den Wagen sofort zu diesem Restwert verkaufen. Wenn allerdings die eintrittspflichtige Versicherung noch vor dem Verkauf ein höheres Restwertgebot vorlegt, muss der Geschädigte dieses annehmen. So hat das Amtsgericht (AG) Ulm in einem aktuellen Urteil (28.5.2013, Az. 7 C 384/13) entschieden. In der Rechtsprechung hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass Restwerte am sogenannten „allgemeinen regionalen Markt" ermittelt werden sollen, also bei Fahrzeug- und Schrotthändlern vor Ort. Grundsätzlich müssen vor Ort drei Gebote eingeholt werden. Dann steht dem Verkauf zum Höchstgebot nichts entgegen.
机译:出售完全受损的车辆时,应使用受损害方在“一般区域性市场”上指定的专家确定的残值,受损害方可以立即以该残值出售车辆受害方接受这一点。地区法院(AG)乌尔姆(Ulm)在最近的判决中做出裁定(2013年5月28日,Az.7 C 384/13)。待确定,即在当地的车辆和废品经销商处。基本上,必须在现场获得三个出价。这样一来,最高出价便无碍于销售。

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    《kfz-Betrieb》 |2014年第35期|15-16|共2页
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