Im Streit um die Verteilung der Risiken von Leasing-Rückläufern hat die Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW) eine juristische Niederlage erlitten. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der ZLW im Verfahren gegen die Volkswagen Leasing durch Urteil vom 9. April 2014 zurückgewiesen. Dem Rechtsstreit lag die formularmäßige Überwälzung des Restwertrisikos von Leasing-Rückläufern auf VW- und Audi-Händler zugrunde.
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