1. Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) ersetzen mit Wirkung zum 1.1.2015 die GoBS (Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme} und die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen). 2. Alle Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflichtigen müssen die GoBD beachten. Sie gelten somit nicht nur für die doppelte Buchführung, sondern explizit auch für sonstige Aufzeichnungen steuerrelevanter Daten, z. B. auch für Einnahmenüberschuss-rechner.
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