Für den K&L-Betrieb haben alle Unfallschäden eines gemeinsam: Sie sind nicht planbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den großen Strukturschaden oder den kleinen Parkrempler handelt. Auch die Frage, ob es sich um einen gesteuerten Schaden handelt oder ob der Autofahrer als Privatkunde den Weg in den K&L-Betrieb gefunden hat, ändert nichts an dieser Tatsache. Plötzlich befindet sich das beschädigte Auto in der Reparaturannahme, und der Schaden muss zumindest schon mal aufgenommen werden.
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