Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel Entwürfe für vier einzelne Änderungen des Umweltrechts beschlossen. Dies seien Konsequenzen aus dem Scheitern des Umweltgesetzbuches. Die vom Kabinett beschlossenen Ent-rnwürfe novellieren im Wesentlichen das Wasserrecht, das Naturschutzrecht und das Strahlenschutzrecht. Zusammen mit dem ebenfalls beschlossenen Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt gehörten diese Neuerungen ursprünglich zum Umweltgesetzbuch (UGB).
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